Rentner in Kambodscha
Kambodscha eignet sich vom Klima her besonders gut für ältere Menschen. Das Land liegt im Gegensatz zum Nachbarland Thailand in einer etwas anderen Klimazone. Je nachdem in welchem Teil des Landes man sich niederlässt, hat man andere Temperatur und Witterungsverhältnisse. Die Gegend um Siem Reap ist mehr trocken, nicht so heiss und es gibt weniger Niederschläge. In Phnom Penh und oberhalb davon ist es wesentlich wärmer mit mittleren Niederschlägen. Zur Küste Sihanoukville, Kampot und Kep ist das Klima frischer durch eine feuchtwarme Meeresbrise. Aber auch in der Regenyeit gibt es vermehrt Niederschläge und Gewitter. Bei dem subtropischen Klima gibt es keine wirkliche Blütezeit, so dass es Asthmakranken und anderen Allergikern in Kambodscha oft besser geht als in Deutschland. Die günstigen Lebenshaltungskosten sorgen außerdem dafür, dass man sich auch mit einer geringeren Rente in Kambodscha wesentlich mehr leisten kann als in Deutschland.
Visum:
Anders als in Thailand gibt es in Kambodscha keinerlei Probleme ein Visum für einen Daueraufenthalt zu bekommen. Man braucht keinerlei Einkommensnachweise, Rentenbescheinigungen oder ähnliches vorzulegen. Auch ist es nicht Notwendig ein bestimmtes Alter erreicht zu haben. So kommen auch Frührenter in den Genuss des dauerhaften Ruhestandes unter tropischen Palmen.
Ein Businessvisum berechtigt zum lückenlosen Aufenthalt von bis zu 365 Tagen im Jahr und kann kurz vor Ablauf um diesselbe Zeitspanne verlängert werden. Näheres siehe hier
Rente:
Entgegen vielen Behauptungen, wird die normale deutsche Altersrente auch in Kambodscha zu 100% ausgezahlt.
Das gilt nicht für Renten wie Berufsunfähigkeitsrente, Erwerbsminderungsrente oder Renten nach dem Fremdrentengesetz, etwa für Spätaussiedler. Hierbei gibt es viele Unwägbarkeiten, ob und in welchjem Prozentsatz diese Rente ausgezahlt wird. Bitte klären Sie dies am Besten mit der zuständigen Rentenstelle ab.
Die Rentenversicherung verlangt außerdem von Rentnern die im Ausland leben, regelmäßig (jährlich) eine "Lebensbescheinigung". Diese bekommt man normalerweise von der Rentenversicherung zugeschickt und muss sie dann jeweils bei einer in der Bescheinigung genannten Stelle (Botschaft, Krankenhaus, Polizei etc.) bestätigen lassen und zurück senden. Für den Fall das das Formblatt in Kambodscha nicht ankommt, kann es HIER heruntergeladen werden. Es muss dann jeweils zum Stichtag im Original per Brief an die Rentenversicherung geschickt werden.
Rentenberechtigte sind verpflichtet dem zuständigen Rententräger alle Veränderungen, dazu zählt im Falle des Daueraufenthaltes nach Kambodscha besonders der Verzug ins Ausland, unverzüglich mitzuteilen. Rentenüberzahlungen, die durch Unterlassung einer solchen Mitteilung entstehen, müssen zurückgezahlt werden.
Bevor man als Rentner dauerhaft ins Ausland geht, sollte man das unbedingt mit der zuständigen Rentenversicherung absprechen, damit es später kein böses Erwachen gibt.
Zu diesem Thema gibt es hier außerdem ein Merkblatt (.pdf) zum Download
Visum:
Anders als in Thailand gibt es in Kambodscha keinerlei Probleme ein Visum für einen Daueraufenthalt zu bekommen. Man braucht keinerlei Einkommensnachweise, Rentenbescheinigungen oder ähnliches vorzulegen. Auch ist es nicht Notwendig ein bestimmtes Alter erreicht zu haben. So kommen auch Frührenter in den Genuss des dauerhaften Ruhestandes unter tropischen Palmen.
Ein Businessvisum berechtigt zum lückenlosen Aufenthalt von bis zu 365 Tagen im Jahr und kann kurz vor Ablauf um diesselbe Zeitspanne verlängert werden. Näheres siehe hier
Rente:
Entgegen vielen Behauptungen, wird die normale deutsche Altersrente auch in Kambodscha zu 100% ausgezahlt.
Das gilt nicht für Renten wie Berufsunfähigkeitsrente, Erwerbsminderungsrente oder Renten nach dem Fremdrentengesetz, etwa für Spätaussiedler. Hierbei gibt es viele Unwägbarkeiten, ob und in welchjem Prozentsatz diese Rente ausgezahlt wird. Bitte klären Sie dies am Besten mit der zuständigen Rentenstelle ab.
Die Rentenversicherung verlangt außerdem von Rentnern die im Ausland leben, regelmäßig (jährlich) eine "Lebensbescheinigung". Diese bekommt man normalerweise von der Rentenversicherung zugeschickt und muss sie dann jeweils bei einer in der Bescheinigung genannten Stelle (Botschaft, Krankenhaus, Polizei etc.) bestätigen lassen und zurück senden. Für den Fall das das Formblatt in Kambodscha nicht ankommt, kann es HIER heruntergeladen werden. Es muss dann jeweils zum Stichtag im Original per Brief an die Rentenversicherung geschickt werden.
Rentenberechtigte sind verpflichtet dem zuständigen Rententräger alle Veränderungen, dazu zählt im Falle des Daueraufenthaltes nach Kambodscha besonders der Verzug ins Ausland, unverzüglich mitzuteilen. Rentenüberzahlungen, die durch Unterlassung einer solchen Mitteilung entstehen, müssen zurückgezahlt werden.
Bevor man als Rentner dauerhaft ins Ausland geht, sollte man das unbedingt mit der zuständigen Rentenversicherung absprechen, damit es später kein böses Erwachen gibt.
Zu diesem Thema gibt es hier außerdem ein Merkblatt (.pdf) zum Download